Positionspapier

Im Folgenden veröffentlichen wir unser Positionspapier zum Thüringer Polizeiaufgabengesetz. Dieses kann am Ende des Beitrages auch als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Wer wir sind

Wir sind ThürPAG stoppen! – ein junges Bündnis aus Thüringen, das gegen die geplante Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes, Autoritarismus und Massenüberwachung kämpft.

Was steht drin im neuen ThürPAG?

Das Thüringer Polizeiaufgabengesetz soll es der Polizei erlauben, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und Straftaten „vorbeugend zu bekämpfen“. Der jetzige Gesetzesentwurf der Brombeer-Koalition sieht dabei einige neue Befugnisse und technische Einsatzmittel vor. Zentral sind der Einsatz von sogenannten Tasern, Künstlicher Intelligenz (KI) und elektronischen Fußfesseln.

Die Polizei soll zukünftig biometrische Daten, über die sie verfügt, durch KI mit öffentlichen Bildern im Netz abgleichen können. Die Polizei nutzt also Profilfotos auf sozialen Netzwerken, Videos und so weiter, um durch Technik zur Gesichts- & Stimmerkennung Personen zu identifizieren. Auch soll an Orten, an denen jetzt schon Videoüberwachung stattfindet, KI diese Aufnahmen in Echtzeit analysieren und auf Verhaltensmuster hin untersuchen, die auf die Entstehung einer Gefahrensituation oder die Begehung einer Straftat hindeuten. Zudem sollen Daten aus Polizeibeständen durch Analysetools gejagt werden, um sogenanntes „predictive policing“ zu betreiben – das heißt, es sollen Personen identifiziert werden, die möglicherweise zukünftig straffällig werden und Orte erkannt werden, an denen vermehrt Straftaten begangen werden könnten.

Was ist das Problem daran?

1. Die Grundrechte aller sind in Gefahr.

Egal, wie vorsichtig und gesetzestreu man sich verhält, ist es fast unmöglich, nicht von Maßnahmen des ThürPAG betroffen zu sein. Denn sobald man beim Shoppen über den Erfurter Anger läuft, bei einem Verkehrsunfall als Zeugin ausgesagt hat oder mit einem Profilbild auf den sozialen Medien unterwegs ist, wird die KI das eigene Verhalten, Gesicht und so weiter analysieren. In den Maßnahmen ist schon angelegt, dass Tausende Unbeteiligte betroffen sind, die in der Regel nie davon erfahren werden, dass ihr Instagram-Profil zur biometrischen Analyse genutzt wurde. Das ist nicht egal, denn aus der Psychologie wissen wir, dass allein das Wissen darum, überwacht zu werden, bewirkt, dass Menschen sich auf eine ,sozial erwünschte‘ Art verhalten. Das wird ,chilling effect‘ genannt und bedeutet beispielsweise, dass die tausenden Menschen, welche am Tag an einer Videokamera vorbeilaufen oder Bilder von sich posten in eine Art Selbstzensur verfallen. Abschreckend wirkt die Möglichkeit der Identifizierung insbesondere dann, wenn es um die Teilnahme an Demonstrationen geht. Die Versammlungsfreiheit als zentrales demokratisches Grundrecht steht auf dem Spiel.

2. Künstliche Intelligenz arbeitet intransparent, unpräzise und ist diskriminierend.

Künstliche Intelligenz ist nicht gut darin, Gefahren zu erkennen – sie wertet Umarmungen und High-Fives zum Beispiel als Angriffe. Der Nutzen ist daher in diesem Einsatzfeld sehr gering. Zudem besteht ein erhebliches Diskriminierungspotential bei verschiedenen Anwendungsbereichen: So gelingt der KI eine Identifizierung von Gesichtern bei weißen Männern relativ gut – bei anderen Personengruppen jedoch nicht, sodass dort die Gefahr von „falschen Treffern“ steigt. Eine Verhaltensanalyse wird zudem potentiell mehr Menschen als auffällig markieren, die „aus der Norm fallen“ – sei es aufgrund einer Behinderung, Krankheit, Obdachlosigkeit, etc. Die Verhaltensanalyse soll an „gefährlichen Orten“ zum Einsatz kommen – das sind jetzt schon Orte, an denen sich überdurchschnittlich viele arme und migrantisierte Menschen aufhalten. So schafft man sich eine selbsterfüllende Prophezeiung: Wo engmaschig polizeilich kontrolliert wir und viele Menschen unterwegs sind, fallen notwendigerweise mehr Straftaten auf – was wiederum die Etikettierung als gefährlicher Ort bestärkt.

Zuletzt kann die Entscheidungen der KI niemand mehr nachvollziehen. Sozialwissenschaftliche und psychologische Theorien zu Kriminalitätsentstehung und -prävention werden dabei über den Haufen geschmissen; es wird allein auf die Menge an Daten vertraut.

3. Der Einsatz von Tasern ist schmerzhaft, gesundheitsgefährdend und mitunter tödlich.

Der Taser soll nicht nur als milderes Mittel gegenüber der Schusswaffe, sonder auch gegenüber dem Schlagstock eingesetzt werden, „wenn dieser erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen würde“. Man fragt sich, welcher Schlagstockgebrauch gegen Menschen keine erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen kann?

Die Folgen eines Tasereinsatzes reichen von Verbrennungen, Taubheitsgefühlen, Harnstörungen und psychischen Traumata bis zu Fehlgeburten. Sekundäre Sturzverletzungen aufgrund der Muskellähmung können insbesondere bei älteren Menschen schwere Schäden hervorrufen. Tödlich ist der Taser oft, wenn Betroffene an Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems leiden. Amnesty International zählt entsprechend schon zehn Todesfälle in Deutschland seit 2021, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tasern stehen.

4. Der Schutz von Frauen wird instrumentalisiert.

Die elektronische Fußfessel wird von der Regierung als großer Wurf im Kampf gegen häusliche Gewalt angepriesen. Die Fußfessel soll einem potenziellen Täter angelegt werden und die bedrohte Person warnen, wenn der Träger der Fußfessel sich ihr nähert. Damit können Frauen in der Tat geschützt werden – dass die Regierung allerdings nicht primär den Schutz von Frauen im Sinn hatte, erkennt man daran, dass nach dem ursprünglichen Entwurf nur die Polizei, nicht aber die bedrohte Person gewarnt werden sollte. Von einem notwendigen ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist hingegen keine Rede.

Zudem soll die Fußfessel auch zur Abwehr von Gefahren einer Vielzahl weiterer Gefahren, unter anderem für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ eingesetzt werden – das kann quasi alles sein: von der Autobahn über die Parkanlage bis zum städtischen Schwimmbad. Der Gesetzesentwurf spricht hier vom Einsatz gegen „Extremisten“. Das lässt befürchten, dass so auch Klimaproteste, gewerkschaftliche oder feministische Streiks mit Auswirkungen auf die Verkehrsadern und eine Vielzahl weiterer Anliegen diskreditiert und die Teilnehmenden eingeschüchtert werden können.

5. Eine mögliche zukünftige AfD-Regierung wird dieses Gesetz effektiv gegen ihre politischen Gegner*innen einsetzen.

Bei Umfrageergebnissen von bis zu 40% für die AfD in Thüringen muss man in Betracht ziehen, dass eine kommende Regierung (auch) von der AfD gestellt wird. Diese hätte mit den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Befugnissen ein leichtes Spiel damit, die Opposition einzuschüchtern: Kundgebung am Landtag geplant? Fußfessel! In einem Strafprozess als Zeugin ausgesagt? Deine Daten sind im System und können durch die KI zu einem Profil zusammengefügt werden. Auf Demo gewesen? Die KI identifiziert dich anhand deines Instagramprofils!

All diese Befugnisse in den Händen einer rechtsradikalen Partei stellen eine unfassbare Gefahr für alle engagierten Demokrat*innen dar.

Fazit

Die Reform des Thüringer PAG würde nicht mehr Sicherheit schaffen, sondern bloß mehr Überwachung und Repressionsmöglichkeiten. Keine Regierung sollte so weitreichende Befugnisse haben – aber erst recht keine, die bald von der AfD angeführt werden könnte.

Das Positionspapier als pdf: