Unsere Kritik am ThürPAG


Der Entwurf für eine Reform des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (ThürPAG) enthält einige Maßnahmen aus dem Überwachungsbaukasten autoritärer Regime – dies ist an sich schon Grund genug, diesen Gesetzesentwurf abzulehnen. Wenn man sich allerdings vergegenwärtigt, dass die rechtsradikale AfD in mehreren ostdeutschen Bundesländern auf Koalitionen oder gar absolute Mehrheiten zusteuert, dann müssen wir erst recht dafür sorgen, dass eine ohnehin schon von rechten „Einzelfällen“ durchsetzte Polizei unter einem blauen Innenminister Klimaaktivist*innen keine elektronischen Fußfesseln anlegen darf, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme am Streik verunmöglicht, bei der nächsten Demo mittels Drohnen alle Handydaten ausliest, statt eines Schlagstocks gleich den Taser zückt oder die KI in deinen Urlaubsfotos auf Insta Personen identifizieren lässt. Denn all das wird mit dem jetzigen Gesetzesentwurf legal möglich sein.

Was genau steht drin?

Zunächst ist wichtig klarzustellen, dass das Thüringer Polizeiaufgabengesetz keine Ermittlungsbefugnisse wegen einer bereits begangenen mutmaßlichen Straftat regelt. Vielmehr soll es der Polizei erlauben, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und Straftaten „vorbeugend zu bekämpfen“.

1. Taser

Nach dem Entwurf der Gesetzesnovelle soll der Thüringer Polizei von Tasern erlaubt werden. Das sind Waffen, die mit Widerhaken bestückte Drähte auf eine Person schießen, über die dann ein starker elektrischer Impuls ausgelöst wird. Dadurch werden die Muskeln gelähmt und die getroffene Person bricht zusammen.

Taser werden oft als milderes Mittel gegenüber dem Schusswaffengebrauch angepriesen, womit letzten Endes sogar die Bürger*innen geschütut werden. Dies ist aus zweierlei Gründen kein überzeugendes Argument:

Erstens sieht der Gesetzesentwurf den Taser explizit auch als milderes Mittel gegenüber dem Schlagstock vor, „wenn dieser erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen würde“. Man fragt sich, welcher Schlagstockgebrauch gegen Menschen keine erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen kann? Zudem ist bekannt, dass man es mit den Eingriffsvoraussetzungen im polizeilichen Alltag oft nicht allzu genau nimmt: Wenn ein Instrument einmal verfügbar ist, dann wird es auch bei Lappalien genutzt.

Zweitens ist der Taser kein „mildes Mittel“: Die Folgen reichen von Verbrennungen, Taubheitsgefühlen, Harnstörungen und psychischen Traumata bis zu Fehlgeburten. Sekundäre Sturzverletzungen aufgrund der Muskellähmung können insbesondere bei älteren Mensch schwere Schäden hervorrufen. Tödlich ist der Taser oft, wenn Betroffene an Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems leiden. Amnesty International zählt entsprechend schon zehn Todesfälle in Deutschland seit 2021, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tasern stehen. Der Gesetzesentwurf sieht dementsprechend vor, dass der Taser im Regelfall (außer bei einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben) nicht gegen erkennbar Schwangere oder erkennbar Herz-Kreislauf-Erkrankte eingesetzt werden soll. Welche überragenden medizinischen Fertigkeiten die Einsatzkräfte haben, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf einen Blick zu diagnostizieren, bleibt ihr Geheimnis.

2. KI-Analyse von Aufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie an besonderen Orten

Die Polizei darf auch jetzt schon Bild- und Tonaufnahmen anfertigen, soweit „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entsteht“. Neu ist allerdings, dass eine Künstliche Intelligenz diese Aufnahmen in Echtzeit analysiert und auf Verhaltensmuster hin untersucht, die auf die Entstehung einer Gefahrensituation oder die Begehung einer Straftat hindeuten.

Gegen diese Maßnahme sprechen eine ganze Handvoll Argumente:

  • Die KI arbeitet nicht diskriminierungsfrei, da sie mit verzerrten Daten trainiert wird – das betrifft insbesondere Schwarze Menschen und People of Colour. Diese werden eher als „gefährlich“ oder „auffällig“ eingestuft. Arme und kranke Menschen laufen zudem ebenfalls in Gefahr, eher in den Fokus zu geraten – man denke nur an eine Person, die Pfandflaschen sammelt und sich deswegen an einem Mülleimer zu schaffen macht.
  • Die KI ist nicht besonders gut darin, Gefahren zu erkennen. Sie kann oft einen Angriff nicht von einer Umarmung, eine Ohrfeige nicht von einem High-Five unterscheiden.
  • Auch die Art und Weise, wie die Kameraüberwachung jetzt schon eingesetzt wird, ist nicht diskriminierungsfrei: Orte, die als Kriminalitätshotspots gelten, sind Orte, an denen sich oft arme und migrantisierte Menschen aufhalten. Dort wird entsprechend mehr kontrolliert und logischerweise fallen dadurch auch mehr Straftaten auf. Das Label als „gefährlicher Ort“ wird somit zur selbsterfüllenden Prophezeiung. Dass arme Menschen überproportional von solchen Maßnahmen betroffen sind, zeigt sich z. B. schon daran, dass die Kameras auf dem Erfurter Anger die Außengastronomie als „geschützten Privatbereich“ nicht einsehen können. Wer im Außenbereich eines Restaurants sein Hefeweizen trinkt ist also in seiner Privatsphäre geschützt, wer fünf Meter daneben auf der Bank ein Bierchen zischt aber nicht?
  • Allein das Wissen, dass man gefilmt wird, bewirkt dass Menschen sich auf eine ,sozial erwünschte‘ Art verhalten. Das wird ,chilling effect‘ genannt und bedeutet, dass die Tausenden Betroffenen, die am Tag an einer Videokamera vorbeilaufen,in eine Art Selbstzensur verfallen und sich nicht so entfalten, wie sie das eigentlich gern tun würden. Wer sich nicht anpassen kann oder will, wer auf irgendeine Art ,aus der Norm fällt‘, fällt auf und erregt die Aufmerksamkeit der KI.
  • Noch ist die automatische Gesichtserkennung durch Kameras im öffentlichen Raum nicht da – aber der Weg dahin ist durch die Nutzung von KI zur Bildauswertung beschritten.

3. KI-gestützte Gesichtserkennung und Stimmabgleich mittels öffentlich frei zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet

Die Polizei soll zukünftig biometrische Daten, über die sie verfügt, durch KI mit öffentliche Bildernim Netz abgleichen können. D.h. die Polizei nutzt Profilfotos auf sozialen Netzwerken, Videos, etc., um durch Technik zur Gesichts- & Stimmerkennung Personen zu identifizieren. Zwangsläufig werden dabei unzählige Bilder von Unbeteiligten durchforstet, deren Privatsphäre dadurch missachtet wird. Da die KI zudem gerade bei People of Colour nicht besonders gut funktioniert, besteht insbesondere bei diesen Personengruppen die Gefahr falscher Verdächtigungen.

Auch hier hat allein die Möglichkeit dieser Maßnahme eine enorme abschreckende Wirkung: Gehe ich auf eine Demonstration, nehme ich an einem Streik teil, wenn ich nachträglich identifiziert werden kann? Poste ich noch Urlaubsbilder für meine friends, wenn mein Gesicht darauf zu sehen ist?

4. Anlassbezogene automatisierte Datenanalyse

5. Kennzeichenüberwachung

Geht es nach dem Gesetzesentwurf, soll es der Polizei künftig erlaubt sein, Fahrzeugkennzeichen im Verkehr per Kamera zu scannen und auch mit polizeilichen Datenbanken abzugleichen. Tausende Unbeteiligte, die an der Kontrollstelle vorbeifahren, werden durch diese Art von Schleppnetzfahndung gescannt.In besonderen Fällen können auf diese Weise sogar Bewegungsprofile erstellt werden.

Ein Datenabgleich mit polizeilichen Fahndungsdatenbanken ist dabei bei Personen möglich, die zum Zwecke der Gefahrenabwehr und zum Zweck der Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen ausgeschrieben sind. Bemerkenswert daran ist, dass die Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen hier gesondert erwähnt wird. Bisher ist eine Ausschreibung zur Fahndung zum Zwecke der Gefahrenabwehr möglich, „wenn die Gesamtwürdigung der Person und ihrer bisher begangenen Straftaten erwarten lässt, dass sie auch künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird“. Offenbar scheint in den Augen des Gesetzgebers ein Ausländer, dessen Abschiebung nicht vollzogen werden konnte, genauso gefährlich zu sein.

6. Elektronische Fußfessel

Dieses Vorhaben wird als großer Wurf für den Schutz vor häuslicher Gewalt angepriesen. Oft fällt dabei das Schlagwort ,Spanisches Modell‘. Das ist jedoch eine Mogelpackung:

Zwar stimmt es, dass in Spanien Erfolge im Kampf gegen häusliche Gewalt erzielt worden und dabei unter anderem auch elektronische Fußfesseln zum Einsatz kam, die ein Warnsignal an die gefährdete Person aussendet, sobald der Träger der Fußfessel sich ihr nähert. Allerdings sollte in Thüringen zunächst nur die Polizei gewarnt werden, nicht aber die Betroffene. Dies wurde erst nach massiver Kritik in den nun veröffentlichten Gesetzesentwurf aufgenommen. Der Vergleich mit Spanien hinkt aber schon allein deshalb, weil in Spanien das Recht auf vielen Ebenen angefasst wurde. So gibt es in Spanien unentgeltliche Rechtsberatung und medizinische Versorgung für Betroffene, soziale Leistungen und massive Investitionen in Krisenzentren, Schutzunterkünfte und langfristige Aufnahmeeinrichtungen, etc.. Von alldem sind wir hier weit entfernt: Frauenhäuser sind chronisch unterfinanziert und müssen regelmäßig Schutzsuchende abweisen. Der Gesetzesentwurf des ThürPAG greift allein das repressive Element des spanischen Modells auf – dass häuslicher Gewalt mit einem breiten, ganzheitlichen Ansatz begegnet werden muss, fällt unter den Tisch.

Problematisch ist zudem, dass die elektronischen Fußfessel nicht auf das Einsatzfeld häuslicher Gewalt beschränkt bleibt, sondern nach der Begründung auch gegen „gewaltbereite Extremisten“ genutzt werden soll. So soll die elektronische Fußfessel auch Gefahren für „Anlagen der kritischen Infrastruktur oder sonstige Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ abwehren. Insbesondere letztere Formulierung ist dabei so unscharf, dass darunter sehr viele Sachverhalte fallen können: rivalisierende Fußballfans, Klimaproteste oder ein gewerkschaftlich angekündigter Streik mit Auswirkungen auf Verkehrsadern (Siehe die Stellungnahme der Fraktion von Die Linke im Thüringer Landtag).

Fazit

Die Reform des Thüringer PAG würde nicht mehr Sicherheit schaffen, sondern bloß mehr Überwachung und Repressionsmöglichkeiten. Keine Regierung sollte so weitreichende Befugnisse haben – aber erst recht keine, die bald von der AfD angeführt werden könnte.